Übertritt

Übertritt und Schulartwechsel

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Im modularen bayerischen Schulsystem stehen viele Wege offen ©serg – stock.adobe.com

 

Das bayerische Schulsystem ist so flexibel, dass die Schullaufbahn an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden kann. Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der häufigsten Übertrittskombinationen der weiterführenden Schularten.

 

Übertritt nach der Grundschule 

Für den Übertritt nach der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule gibt es eine Zeitschiene:

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während Jahrgangsstufe 3

 

Individuelle Beratung zum differenzierten bayerischen Schulsystem
Neben der Einzelberatung durch die Klassenlehrkraft bieten die Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Grundschulen sowie an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen eine individuelle Beratung zur Schullaufbahn an.

Informationsveranstaltung
In einer ersten Informationsveranstaltung erhalten die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines zusätzlichen Elternabends im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 an der Grundschule Informationen über das differenzierte Bildungssystem. Auf Wunsch können auch Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 2 daran teilnehmen.

 

In Jahrgangsstufe 4

Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen und die vorherige Ansage von Terminen für schriftliche Leistungsnachweise vor. Außerdem sind prüfungsfreie Lernphasen vorgesehen. Zum Schuljahr 2020/2021 wurde die Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise in Jahrgangsstufe 4 von 22 auf 18 gesenkt.

 

Informationsveranstaltung

In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschulen und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zum Übertritt durch.

Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4

Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand, die Schülerinnern und Schüler der Jahrgangsstufe 4 im Januar erhalten, verschafft den Eltern frühzeitig einen Überblick, um ggf. mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen besprechen zu können.

Individuelle Beratung
Die Erziehungsberechtigten erhalten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart (Übertrittscoach).

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.

Es beinhaltet

  • die Jahresfortgangsnoten sowie die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,

  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird, sowie

  • für den Besuch eines musischen Gymnasiums zusätzlich den Nachweis einer einschlägigen musischen Begabung (z. B. durch die Note im Fach Musik im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise).

Das Übertrittszeugnis stellt sicher, dass alle Erziehungsberechtigten über den derzeit geeigneten Bildungsweg ihres Kindes informiert sind.

 

Termine:

Zwischeninformation über die Leistungen in allen Fächern

In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schülerinnen und Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses eine Zwischeninformation über die Leistungen in allen Fächern. Für das Schuljahr 2025/2026 ist dies der 23. Januar 2026.

 

Übertrittszeugnis

Am ersten Unterrichtstag des Monats Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Für das Schuljahr 2025/2026 ist dies der 4. Mai 2026.

 

 

So geht es weiter:

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Alle weiterführenden Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, Schulabschlüsse zu erreichen. Den mittleren Schulabschluss ermöglicht dabei jede weiterführende Schule. Es gilt der Grundsatz: „Jeder Abschluss mit Anschluss“. Nach einem erreichten Abschluss können Schülerinnen und Schüler das nächsthöhere schulische Bildungsziel anstreben.

Das bedeutet: Eine einmal getroffene Entscheidung für eine Schulart muss nicht endgültig sein. Im Laufe des Schulbesuchs können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Unser bayerisches Schulsystem ist so flexibel, dass der Schulweg an die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden kann. Der Übertritt von der Grundschule an eine weiterführende Schule ist somit eine wichtige Phase in der Schullaufbahn jedes Kindes – aber keineswegs allein entscheidend für den späteren schulischen und beruflichen Weg.

Eltern und Erziehungsberechtigte wollen das Beste für ihr Kind. Dabei soll das Kind weder über- noch unterfordert werden. Eine Hilfestellung zur individuellen Schulartwahl bietet das Portal „Mein Bildungsweg“.

Auch die Beratungslehrkräfte und die Schulberatung unterstützen als Ansprechpersonen der Staatlichen Schulberatung Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte bei Entscheidungen über die Schullaufbahn. Die Schulberatung ist neutral, vertraulich, freiwillig und kostenlos.

Mittelschule

Die Mittelschule kann ab Jahrgangsstufe 5 besucht werden und ist eine sog. Pflichtschule, an der nach Art. 36 BayEUG die Schulpflicht erfüllt wird, insofern keine andere Schule besucht wird.

Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche Ausbildung vor, die eine tragfähige Ausgangsbasis für den weiteren beruflichen Aufstieg, z. B. über eine Weiterqualifizierung durch eine Meister- oder Technikerprüfung, bildet. Im Unterricht wird dabei auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler besonderer Wert gelegt. Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. M10 sowie Vorbereitungsklassen 1 und 2 (VK) und eröffnet leistungsstarken Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können.

Realschule

Die Realschule bietet – neben der Vermittlung von Theorie und Praxis und einem konkreten Lebensweltbezug beim Lernen – ein umfassendes und vielfältiges Bildungsangebot. Sie vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft wesentliche Grundlagen für vielfältige berufliche Karrierewege sowie für die schulische Weiterqualifizierung.

Wirtschaftsschule

Die Wirtschaftsschule vermittelt eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung. Sie befähigt die Schülerinnen und Schüler zu einer erfolgreichen Berufstätigkeit in Wirtschaft und Verwaltung und vermittelt darüber hinaus nützliche Alltagskompetenzen. Als berufliche Schule eröffnet sie ihren Absolventinnen und Absolventen durch mathematisch-naturwissenschaftliche Lehrplaninhalte aber ebenso den Zugang zu technischen Berufen in Industrie und Handwerk.

Mit dem Konzept LehrplanPLUS an der Wirtschaftsschule erwerben die Schülerinnen und Schüler neben der fachlichen Qualifikation auch Kompetenzen, die sie befähigen, bereits in der Schule selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten, wie es auch im Rahmen einer Berufsausbildung und einer späteren beruflichen Tätigkeit gefordert wird.

Die Profilfächer Informationsverarbeitung, Übungsunternehmen sowie Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle bilden den Kern der anwendungsorientierten und praxisnahen kaufmännischen Ausbildung an der Wirtschaftsschule und bereitet Schülerinnen und Schüler effektiv und zielgerichtet auf das zukünftige Arbeitsleben vor. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit komplexen betrieblichen Problemstellungen auseinander. Sie nutzen dabei bewährte Softwarepakete aus der Unternehmenspraxis. Das schult den ganzheitlichen Blick und fördert unternehmerisches Denken.

Der Übertritt in die Wirtschaftsschule hat je nach Jahrgangsstufe sowie Art der Wirtschaftsschule bestimmte Voraussetzungen:

Gymnasium

Das Gymnasium vermittelt eine breite, vertiefte Allgemeinbildung und führt auf direktem Weg zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Damit legt das Gymnasium die Grundlage für ein Hochschulstudium oder den Eintritt in das Berufsleben.